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Recht und Geld

Abmahnung wegen der Webseite? Diese 5 Rechtsfehler sollten Handwerker kennen

Dirk Meißner Dirk Meißner 6 Min. Lesezeit
Handwerker hört im Gespräch besorgt zu, während ihm ein Schriftstück erklärt wird.

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.” Dieser alte Rechtsgrundsatz gilt für Webseiten genauso. Eine Abmahnung wegen der Webseite trifft viele Betriebe völlig unvorbereitet. Fehlerhaftes Impressum, fehlende Datenschutzerklärung, ein Cookie-Banner ohne echte Wahlmöglichkeit. Wer eine geschäftliche Webseite betreibt, haftet für deren Inhalte. Auch dann, wenn ein Webdesigner oder der Neffe die Seite vor fünf Jahren gebaut hat.

Die durchschnittlichen Kosten einer Abmahnung liegen bei rund 1.936 Euro. Bei Bildern ohne Lizenz werden es schnell 3.000 bis 6.000 Euro pro Bild. Und der häufigste Grund? Kein böser Wille, sondern Unwissen. Die Seite wurde irgendwann erstellt, seitdem hat sich die Rechtslage geändert, und niemand hat nachgeschaut. Dieser Artikel zeigt Ihnen die fünf häufigsten Rechtsfehler auf Handwerker-Webseiten und wie Sie sie innerhalb einer Stunde beheben.

Was eine Abmahnung für Ihre Webseite bedeutet

Eine Abmahnung ist kein Gerichtsverfahren. Sie ist eine formelle Aufforderung, einen Rechtsverstoß abzustellen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Meistens kommt sie von einem Anwalt, manchmal von Wettbewerbern oder Abmahnvereinen. Die Kosten tragen Sie als Abgemahnter.

Laut einer Erhebung von Trusted Shops liegen die durchschnittlichen Kosten einer Abmahnung bei rund 1.936 Euro. Bei Impressumsverstößen kommen Sie mit 500 bis 1.000 Euro davon. Bei Bildern, die Sie ohne Lizenz verwenden, sprechen wir schnell über 3.000 bis 6.000 Euro. Das Bußgeld bei Impressumsverstößen kann nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG, das Digitale-Dienste-Gesetz hat das frühere Telemediengesetz abgelöst) sogar bis zu 50.000 Euro betragen.

Viele Handwerker und kleine Unternehmen wissen gar nicht, dass ihre Webseite Rechtsfehler enthält. Die Seite wurde vor Jahren erstellt, seitdem hat sich die Rechtslage geändert. Umso wichtiger, die eigene Seite einmal systematisch durchzuprüfen.

Kosten einer Abmahnung nach Verstoßart

Typische Streitwerte. Einzelfälle können stark abweichen.

Impressum fehlt oder fehlerhaft 500 bis 1.000 €
Fehlende Datenschutzerklärung 1.000 bis 2.000 €
Cookie-Banner fehlerhaft 1.000 bis 2.500 €
Bilder ohne Lizenz 3.000 bis 6.000 €

Fehler 1: Impressum fehlt oder ist unvollständig

Beim Impressum werden die meisten Webseiten abgemahnt. Jede geschäftliche Webseite braucht eines. Ohne Ausnahme. Dass es existiert, reicht allerdings nicht. Es muss vollständig sein.

Für Handwerksbetriebe gelten besondere Pflichtangaben, die viele generische Impressums-Generatoren nicht abdecken. Neben den Standardangaben (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, USt-IdNr.) müssen Sie zusätzlich angeben:

  • Die zuständige Handwerkskammer (z. B. Handwerkskammer Dresden)
  • Die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde
  • Die Handwerksordnung (HwO) als berufsrechtliche Regelung

Fehlt eine dieser Angaben, ist das Impressum fehlerhaft. Ein typischer Fall: Ein Malermeister aus dem Raum Pirna hat zwar ein Impressum, aber die Handwerkskammer ist nicht aufgeführt. Das allein reicht für eine Abmahnung.

Noch ein häufiger Fehler: Das Impressum muss mit maximal zwei Klicks von jeder Seite aus erreichbar sein. Wenn Ihr Cookie-Banner oder ein Popup das Impressum verdeckt, gilt es als nicht erreichbar.

Fehler 2: Datenschutzerklärung fehlt oder ist veraltet

Seit der DSGVO braucht jede Webseite eine Datenschutzerklärung. Sie muss erklären, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, warum und auf welcher Rechtsgrundlage. Eine Vorlage von 2018 reicht heute nicht mehr aus, weil sich seitdem Urteile und Anforderungen geändert haben.

Besonders kritisch: Wenn Sie Tools wie Google Analytics, Google Maps oder YouTube-Videos einbinden, muss das in der Datenschutzerklärung stehen. Jedes einzelne Tool. Auch Ihr Kontaktformular erhebt personenbezogene Daten und muss erwähnt werden.

Praxistipp: Nutzen Sie einen aktuellen Datenschutz-Generator, der regelmäßig aktualisiert wird. Und prüfen Sie mindestens einmal im Jahr, ob die Erklärung noch zu Ihrer Webseite passt. Haben Sie zwischendurch Google Maps auf der Anfahrtsseite eingebaut? Dann muss die Datenschutzerklärung angepasst werden.

Ein Cookie-Banner zu haben, reicht nicht. Es muss auch korrekt funktionieren. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat bei einer Prüfung von knapp 1.000 Webseiten festgestellt, dass rund 10 Prozent der Cookie-Banner klar rechtswidrig sind. Die drei häufigsten Fehler:

  • Vorab angekreuzte Kästchen, bei denen der Besucher aktiv abwählen muss statt zuzustimmen
  • Ungleich gestaltete Buttons: “Akzeptieren” groß und farbig, “Ablehnen” klein, grau oder erst auf einer zweiten Seite zu finden
  • Das Banner verdeckt den Zugang zum Impressum oder zur Datenschutzerklärung

Wenn Ihr Cookie-Banner eines dieser Probleme hat, riskieren Sie eine Abmahnung. Die gute Nachricht: Es gibt bewährte Consent-Lösungen (z. B. Complianz, Cookiebot oder Borlabs Cookie), die rechtskonform funktionieren und sich auch für kleine Betriebe eignen.

Cookie-Banner: 3 Prüfpunkte
  • Echtes Opt-in: kein vorangekreuztes Häkchen, der Besucher muss aktiv zustimmen
  • Ablehnen genauso leicht wie Akzeptieren: beide Buttons gleich gut sichtbar und erreichbar
  • Impressum und Datenschutzerklärung bleiben trotz Banner jederzeit klickbar

Fehler 4: Keine SSL-Verschlüsselung

Wenn Ihre Webseite mit “http://” statt “https://” beginnt, fehlt die SSL-Verschlüsselung. Das Schloss-Symbol in der Browserleiste zeigt an, ob eine Verschlüsselung aktiv ist. Seit der DSGVO ist SSL Pflicht für jede Webseite, die personenbezogene Daten erhebt. Und das tut praktisch jede Seite mit Kontaktformular, Newsletter-Anmeldung oder Bewerbungsformular.

Dieser Fehler ist gleichzeitig der am einfachsten zu behebende. Die meisten Hoster bieten kostenlose SSL-Zertifikate (Let’s Encrypt) an. Die Aktivierung dauert oft nur wenige Minuten. Wer das nicht selbst machen kann, fragt beim Hoster nach. In der Regel erledigen die das kostenlos.

Neben dem rechtlichen Risiko schadet fehlende SSL-Verschlüsselung auch bei Google: Seit Jahren bevorzugt die Suchmaschine verschlüsselte Seiten. Wenn Ihre Webseite keine Anfragen bringt, könnte das einer der Gründe sein. Mehr zu typischen Problemen, die Handwerker-Webseiten Kunden kosten, lesen Sie in unserem Ratgeber zu den häufigsten Fehlern auf Handwerker-Webseiten.

Fehler 5: Bilder ohne Lizenz verwenden

Dieser Fehler ist der teuerste auf der Liste. Wer Bilder aus der Google-Bildersuche kopiert oder Stockfotos ohne gültigen Lizenzvertrag nutzt, riskiert Abmahnungen von 3.000 bis 6.000 Euro pro Bild. Fotografen und Bildagenturen setzen spezialisierte Software ein, die gestohlene Bilder im Netz aufspürt. Die Trefferquote ist hoch.

Auch vermeintlich “kostenlose” Bilder von Stockfoto-Plattformen erfordern einen Nutzungsvertrag. Den müssen Sie im Zweifelsfall nachweisen können. Vorsicht auch bei KI-generierten Bildern: Deren urheberrechtliche Einordnung ist Stand 2026 noch nicht abschließend geklärt.

Der einfachste und sicherste Weg für Handwerker: eigene Fotos nutzen. Bilder von Ihren Baustellen, Ihren fertigen Projekten, Ihrem Team. Die müssen nicht perfekt sein. Authentisch wirkt besser als jedes Stockfoto. Und rechtlich sind Sie auf der sicheren Seite, solange keine erkennbaren Personen ohne deren Einwilligung abgebildet werden.

Bildrechte: eigene Fotos oder Bilder aus Google

Bilder aus Google kopiert

  • 3.000 bis 6.000 € Risiko pro Bild
  • Abmahnung durch den Fotografen
  • Schadensersatzforderung
  • Imageschaden
  • Anwaltskosten zusätzlich

Eigene Fotos

  • 0 € Risiko
  • Authentisch
  • Rechtssicher
  • Kostenlos
  • Einzigartig für Ihr Unternehmen

Google Fonts: Ein Abmahnklassiker

Ein Punkt, der viele Handwerker überrascht: Wenn Ihre Webseite Google Fonts extern lädt (also direkt von Googles Servern), wird bei jedem Seitenaufruf die IP-Adresse des Besuchers an Google übertragen. Ohne Einwilligung. Das Landgericht München I hat das 2022 als Datenschutzverstoß eingestuft.

Die Lösung: Google Fonts lokal auf dem eigenen Webserver einbinden. Dann werden keine Daten an Google gesendet. Ein Webentwickler erledigt das in wenigen Minuten. Und wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Seite betroffen ist: Rufen Sie Ihre Webseite auf, drücken Sie F12 im Browser und suchen Sie im Quellcode nach “fonts.googleapis.com”. Taucht das auf, laden Ihre Schriften extern.

Was Sie jetzt tun sollten

Sie müssen kein Jurist sein, um Ihre Webseite rechtssicher zu gestalten. Gehen Sie diese fünf Punkte einmal durch und prüfen Sie Ihre eigene Seite:

  1. Impressum vollständig? Alle Pflichtangaben für Handwerksbetriebe vorhanden?
  2. Datenschutzerklärung aktuell? Alle eingebundenen Dienste erwähnt?
  3. Cookie-Banner mit echtem Opt-in und gleichwertiger Ablehnen-Option?

Dann die technischen Basics:

  1. SSL-Verschlüsselung aktiv (https:// in der Adresszeile)?
  2. Alle Bilder lizenziert oder selbst fotografiert?

Falls Sie bei einem Punkt unsicher sind, holen Sie sich Hilfe. Das kostet deutlich weniger als eine Abmahnung. Und schlafen können Sie danach auch besser.

Fazit: Vorsorge kostet weniger als eine Abmahnung Ihrer Webseite

Die meisten Rechtsfehler auf Handwerker-Webseiten lassen sich mit überschaubarem Aufwand beheben. Ein vollständiges Impressum, eine aktuelle Datenschutzerklärung, ein sauberes Cookie-Banner, SSL-Verschlüsselung und eigene Fotos. Alles machbar. Wer es aber ignoriert, riskiert Post vom Anwalt. Und die wird teuer.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen zu Abmahnungen oder zur rechtskonformen Gestaltung Ihrer Webseite wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.