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Recht und Geld

Webdesigner wechseln: So sichern Sie Domain, Daten und Zugänge

Dirk Meißner Dirk Meißner 11 Min. Lesezeit
Betriebsinhaber telefoniert am Schreibtisch und notiert sich die Zugangsdaten für seine Firmen-Webseite.

Wenn Sie Ihren Webdesigner wechseln wollen, sammeln Sie zuerst alle Zugänge ein und kündigen erst danach. Diese Reihenfolge entscheidet darüber, ob der Wechsel zwei Wochen dauert oder sich über Monate zieht.

Ein Metallbaubetrieb aus Großenhain hatte sieben Jahre lang dieselbe Agentur und sieben Jahre lang dieselbe Seite. Anrufe versandeten, eine neue Referenz einzupflegen dauerte drei Wochen. Irgendwann reichte es dem Chef und er kündigte zum Monatsende. Ein paar Tage später wollte der neue Dienstleister die Domain übernehmen und fragte nach dem Auth-Code. Beim Anruf in der alten Agentur kam heraus, dass die Domain gar nicht auf den Betrieb registriert war, sondern auf die Agentur selbst. Der Ton am Telefon war inzwischen merklich kühler geworden.

Ab hier wird aus einem einfachen Wechsel ein zäher Vorgang. Dabei lässt sich das verhindern. Man muss die Reihenfolge nur umdrehen.

Webdesigner wechseln: erst einsammeln, dann kündigen

Der ganze Artikel hängt an diesem einen Punkt. Alles andere ist Ausführung.

Warum die Reihenfolge über Wochen oder Monate entscheidet

Solange ein Vertrag läuft, hat Ihr Dienstleister ein Interesse daran, dass Sie zufrieden sind. Eine Anfrage nach Zugangsdaten ist dann eine normale Serviceleistung. Sie bekommen sie meist innerhalb weniger Tage, ohne dass jemand nachfragt, wofür Sie die brauchen.

Nach der Kündigung sieht dieselbe Anfrage anders aus. Sie ist jetzt der letzte Punkt auf einer Liste, an deren Ende kein Geld mehr steht. Das ist menschlich nachvollziehbar und trotzdem für Sie ein Problem, weil Ihre Webseite in dieser Zeit weiterlaufen muss.

Deshalb lautet die Regel: erst alles einsammeln, dann prüfen, ob wirklich alles da ist, und erst zum Schluss kündigen.

Was muss ich anfordern, bevor ich den Dienstleister wechsle?

Fünf Dinge, und alle fünf schriftlich per E-Mail, damit Sie später etwas in der Hand haben.

Die Domain samt Auth-Code. Dazu gleich mehr, das ist der wichtigste Punkt. Fordern Sie zusätzlich den Zugang zum Konto beim Registrar an, also bei der Stelle, wo die Domain tatsächlich verwaltet wird.

Zugänge zu Hosting und Redaktionssystem. Das Hosting ist der Speicherplatz, auf dem Ihre Seite liegt. Das Redaktionssystem ist die Oberfläche, über die Inhalte gepflegt werden. Sie brauchen für beides einen Zugang mit vollen Rechten, keinen eingeschränkten Redakteurs-Account.

Alle Inhalte im Original. Damit meine ich die Texte als Datei, die Fotos in voller Auflösung und Ihr Logo als Vektordatei. Ein Logo, das Sie sich in 400 Pixel Breite von der eigenen Webseite herunterladen, taugt für keinen Druck und für keine neue Seite.

Ihre Google-Konten. Das Google-Unternehmensprofil, die Search Console und Analytics wurden oft von der Agentur angelegt und laufen auf deren Zugang. Lassen Sie sich dort die Inhaberrolle übertragen, solange noch Frieden herrscht. Beim Unternehmensprofil ist das besonders wichtig, weil daran Ihre Bewertungen hängen.

Die Nutzungsrechte. Der unangenehmste Punkt von allen, deshalb steht er weiter unten in einem eigenen Abschnitt.

Das muss vor der Kündigung bei Ihnen liegen
  • Domain samt Auth-Code
  • Zugänge zu Hosting und Redaktionssystem
  • Texte, Fotos in Originalauflösung, Logo als Vektordatei
  • Inhaberrechte an Google-Profil, Search Console und Analytics
  • Nutzungsrechte an Design und Texten, schriftlich

Kündigungsfrist und Laufzeit prüfen, bevor Sie schreiben

Holen Sie den Vertrag heraus, bevor Sie die Kündigung tippen. Drei Angaben brauchen Sie: die Mindestlaufzeit, die Kündigungsfrist und die Klausel zur automatischen Verlängerung.

Hier gibt es einen Punkt, der viele Betriebsinhaber überrascht. Es gibt gesetzliche Klauselverbote, die vor sehr langen Laufzeiten und langen Kündigungsfristen schützen. Die stehen in Paragraf 309 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Nach Paragraf 310 Absatz 1 gelten sie gegenüber Unternehmern jedoch ausdrücklich nicht. Und als Handwerksbetrieb oder Firma unterschreiben Sie als Unternehmer, auch wenn es um eine kleine Webseite geht. Übrig bleibt eine allgemeine Angemessenheitsprüfung, auf die Sie sich im Alltag lieber nicht verlassen.

Praktisch heißt das: Was im Vertrag steht, gilt in aller Regel. Wenn dort zwölf Monate Laufzeit mit drei Monaten Kündigungsfrist stehen, planen Sie damit. Setzen Sie sich eine Erinnerung im Kalender, sechs Wochen vor dem Fristende, und starten Sie das Einsammeln der Zugänge dann. Kündigen Sie schriftlich und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.

Wem gehört meine Domain, mir oder meiner Agentur?

Das klärt eine Abfrage, die fünf Minuten dauert. Und die Antwort entscheidet darüber, wie einfach Ihr Wechsel wird.

So finden Sie den Domain-Inhaber in fünf Minuten heraus

Der schnellste Weg führt über die Domainabfrage der DENIC, der zentralen Registrierungsstelle für alle Adressen mit der Endung .de. Dort gilt seit der Datenschutz-Grundverordnung eine Unterscheidung, die Sie kennen sollten.

Ist Ihr Betrieb eine GmbH, eine UG oder eine andere juristische Person, zeigt die Abfrage Name und Anschrift des Inhabers vollständig an. Sind Sie Einzelunternehmer, also eine natürliche Person, bleiben diese Daten verborgen. Sichtbar sind dann nur das Registrierungsdatum und der Anbieter, der die Domain verwaltet.

Im zweiten Fall haben Sie zwei Wege. Sie können sich bei der DENIC als Inhaber legitimieren und Ihre eigenen Daten einsehen. Oder Sie nehmen die Abkürzung und schauen auf Ihre Rechnungen: Wer stellt Ihnen die Domain in Rechnung, und über welchen Anbieter läuft sie? Der Anbieter steht ohnehin in der Abfrage. Ein Anruf dort klärt den Rest, denn für alle Fragen zu Ihrer Domain ist immer Ihr Provider zuständig, nicht die DENIC selbst.

Warum der Domain-Inhaber über alles entscheidet

Die Domain ist Ihre Adresse im Netz. Alles hängt daran: Ihre Sichtbarkeit bei Google, Ihre E-Mail-Postfächer, die Visitenkarten in Ihrer Schublade und die Aufschrift auf dem Firmenwagen. Wer die Domain kontrolliert, kontrolliert Ihren gesamten Auftritt.

Steht Ihr Betrieb als Inhaber drin, ist der Wechsel eine Formsache. Steht dort die Agentur, brauchen Sie deren Mitwirkung für jeden Schritt. Genau daran hängen die Geschichten von Betrieben, die monatelang auf ihre eigene Adresse gewartet haben.

Warum der Domain-Inhaber so wichtig ist

Domain läuft auf die Agentur

  • Jeder Umzug braucht deren Mitwirkung
  • Bei Streit steht Ihre Adresse still
  • Ihre E-Mail-Postfächer hängen mit dran

Domain läuft auf Ihren Betrieb

  • Sie beauftragen den Umzug selbst
  • Der Auth-Code liegt bei Ihrem Anbieter
  • Ein Wechsel dauert wenige Tage

Domain übertragen lassen: Auth-Code anfordern und Anbieter wechseln

Der Umzug selbst ist technisch schlicht. Kompliziert wird er nur, wenn jemand nicht mitspielt.

Was der Auth-Code ist und wer ihn herausgibt

Der Auth-Code ist eine Zeichenfolge, die den Umzug einer Domain zu einem anderen Anbieter freischaltet. Ohne ihn geht nichts. Herausgeben muss ihn der Anbieter, bei dem die Domain aktuell liegt, und beauftragen kann das nur der eingetragene Inhaber.

Der Ablauf ist immer derselbe. Sie fordern den Auth-Code beim bisherigen Anbieter an, geben ihn beim neuen Anbieter zusammen mit dem Auftrag zur Übernahme ein, und der neue Anbieter stößt den Wechsel an. Fertig ist die Sache in der Regel innerhalb weniger Tage. Wichtig dabei: Ein Anbieterwechsel ist etwas anderes als ein Inhaberwechsel. Steht die Agentur als Inhaber drin, muss zusätzlich der Inhaber geändert werden, und dafür braucht es deren Unterschrift.

Fordern Sie den Code schriftlich an und setzen Sie eine Frist von zwei Wochen. Das klingt förmlich, wirkt aber erfahrungsgemäß besser als drei freundliche Anrufe.

Darf die Agentur den Auth-Code bei offenen Rechnungen zurückhalten?

Möglicherweise ja. Hier kursiert eine bequeme Halbwahrheit, die Ihnen im Ernstfall teuer wird. Sie lautet, eine Agentur dürfe den Auth-Code niemals zurückhalten, auch bei offenen Rechnungen nicht. So einfach ist es leider nicht.

Richtig ist: Der Bundesgerichtshof hat 2010 entschieden, dass Sie einen Herausgabeanspruch haben, wenn die Domain treuhänderisch für Sie registriert wurde, also in Ihrem Auftrag und für Ihren Betrieb. Die Grundlage dafür ist das Auftragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Die Frage, ob ein Dienstleister bei unbezahlten Rechnungen ein Zurückbehaltungsrecht hat, hat der Bundesgerichtshof damals aber offengelassen. Und das Landgericht Aachen hat 2022 einem Dienstleister genau dieses Recht zugestanden. Für Sie heißt das ganz praktisch: Begleichen Sie offene Rechnungen, bevor Sie den Auth-Code anfordern. Ein Streit um dreihundert Euro kann Ihre Domain wochenlang blockieren.

Achtung

Zahlen Sie offene Rechnungen, bevor Sie den Auth-Code anfordern. Ein Gericht hat einem Dienstleister bei unbezahlten Entgelten bereits ein Zurückbehaltungsrecht zugestanden.

Nutzungsrechte an Design und Texten schriftlich sichern

Ein Urheberrecht lässt sich nach deutschem Recht nicht übertragen, sondern immer nur ein Nutzungsrecht daran. Ohne eine klare Vereinbarung dürfen Sie Ihre Seite zwar nutzen, aber möglicherweise weder verändern noch Teile davon auf eine neue Seite mitnehmen.

Lassen Sie sich deshalb schriftlich bestätigen, dass Sie ein umfassendes und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an Design, Texten und Bildern haben. Ein formloser Zweizeiler per E-Mail genügt, solange er eindeutig ist. Ein Wortlaut zum Abschreiben:

„Hiermit bestätigen Sie mir, dass ich an allen im Rahmen unserer Zusammenarbeit erstellten Inhalten, insbesondere Design, Texten und Bildern, ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht habe, einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und zur Weiterverwendung auf einer neuen Webseite.“

Wer am Ende geradesteht, wenn nach dem Wechsel doch etwas schiefgeht, habe ich im Ratgeber dazu aufgeschrieben, wer für die Webseite haftet.

Den Webdesigner wechseln, ohne dass die Seite ausfällt

Vier Schritte, und dazwischen genau zwei Stellen, an denen es klemmen kann.

Der Ablauf

Vom Entschluss bis zur neuen Seite
  1. Bestand aufnehmen

    Notieren Sie, worauf Sie selbst zugreifen können und was fehlt.

  2. Zugänge anfordern

    Schriftlich, mit Frist, solange der Vertrag noch läuft.

  3. Alles sichern

    Inhalte herunterladen, Zugänge testen, Rechte bestätigen lassen.

  4. Kündigen und umziehen

    Erst die neue Seite vorbereiten, dann die Domain umschalten.

Beim vierten Schritt lohnt sich Geduld. Lassen Sie die alte Seite online, bis die neue fertig ist, und schalten Sie die Domain erst dann um. So bleibt Ihr Betrieb durchgehend erreichbar, und Sie verlieren keine Google-Platzierungen durch eine Seite, die tagelang ins Leere läuft.

Webseite-Zugangsdaten bekommen und wirklich testen

Der wichtigste Schritt ist der dritte. Testen Sie jeden Zugang einmal selbst, statt sich auf eine zugeschickte Liste zu verlassen. Ein Passwort, das niemand ausprobiert hat, ist keine Sicherheit, sondern eine Vermutung.

Melden Sie sich also im Hosting an und schauen Sie, ob Sie die Dateien sehen. Melden Sie sich im Redaktionssystem an und ändern Sie testweise ein Komma auf einer Unterseite. Öffnen Sie das Konto beim Registrar und prüfen Sie, ob dort wirklich Ihr Betrieb als Inhaber steht. Zehn Minuten Arbeit, die Ihnen später Wochen sparen.

Die E-Mail-Postfächer, der am häufigsten vergessene Punkt

Am selben Vertrag wie die Domain hängen fast immer auch die Postfächer. Zieht die Domain um und niemand hat vorher an die Postfächer gedacht, steht plötzlich Ihr gesamter Schriftverkehr still. Angebote kommen nicht an, Rechnungen bleiben liegen, und Sie merken es erst, wenn ein Kunde anruft.

Sichern Sie deshalb vorher alle Postfächer lokal, am besten als Datei-Export aus Ihrem Mailprogramm. Klären Sie mit dem neuen Anbieter, wie die Postfächer übernommen werden, und legen Sie sie dort an, bevor die Domain umgeschaltet wird. Dann läuft der Wechsel im Hintergrund durch, ohne dass jemand etwas merkt.

Zwei weitere Fallen, die richtig teuer werden

Lizenzen für Schriften und Stockfotos. Viele Agenturen kaufen Bildrechte und Schriftlizenzen über ihren eigenen Account. Endet die Zusammenarbeit, endet oft auch die Lizenz. Das Bild bleibt auf Ihrer Seite stehen, die Berechtigung dafür ist weg, und die Abmahnung landet bei Ihnen. Fragen Sie deshalb konkret nach, welche Bilder und Schriften lizenziert sind und auf wen die Lizenz läuft.

Ein eigenes Redaktionssystem des Anbieters. Manche arbeiten mit einem System, das es sonst nirgends gibt. Ihre Inhalte liegen dann in einer Struktur, die kein anderer Dienstleister übernehmen kann. Der Umzug bedeutet in diesem Fall, dass die Seite komplett neu entsteht. Das ist machbar, kostet aber Zeit und Geld, mit dem Sie von vornherein rechnen sollten.

Diese Punkte klären Sie zusätzlich ab
  • Auf wen laufen die Lizenzen für Schriften und Stockfotos?
  • Läuft die Seite auf einem System, das nur dieser Anbieter kennt?
  • Wo liegen die E-Mail-Postfächer, und wer richtet sie neu ein?
  • Gibt es noch weitere Verträge, etwa für Wartung oder Zertifikate?

Einen neuen Webdesigner beauftragen, in Dresden und Umgebung

Wenn die Zugänge bei Ihnen liegen, ist der schwierige Teil vorbei. Jetzt geht es darum, dass sich dieselbe Geschichte nicht wiederholt.

Was Sie selbst schaffen und wo Hilfe sich lohnt

Die Liste aus diesem Artikel können Sie allein abarbeiten. Sie brauchen dafür keinen Fachmann, sondern Hartnäckigkeit und ein bisschen Zeit am Telefon. Der Aufwand liegt erfahrungsgemäß bei zwei bis drei Stunden, verteilt über ein paar Wochen.

Anders sieht es aus, wenn die alte Agentur blockiert oder wenn technisch mehr dranhängt, als auf den ersten Blick sichtbar ist. Dann übernehme ich den Umzug für Sie. Ich fordere die Zugänge an, prüfe die Rechtelage, sichere die Inhalte und stelle Ihre Seite so um, dass sie durchgehend erreichbar bleibt. Wie sich das bei anderen Betrieben ausgewirkt hat, sehen Sie in den Ergebnissen aus abgeschlossenen Projekten.

Woran Sie beim Neuen erkennen, dass es nicht wieder passiert

Stellen Sie dem nächsten Dienstleister drei Fragen, bevor Sie unterschreiben. Auf wessen Namen laufen Domain und Hosting? Bekomme ich alle Zugangsdaten ausgehändigt? Und habe ich ein schriftliches Nutzungsrecht an Design und Texten?

Bei mir lautet die Antwort dreimal dasselbe: Domain und Hosting laufen auf Ihren Betrieb, die Zugänge gehören Ihnen, und die Nutzungsrechte stehen im Angebot. Ich arbeite mit Ihren Zugängen, nicht statt Ihrer. Wenn Sie sich in drei Jahren für jemand anderen entscheiden, packen Sie alles ein und gehen. Worauf Sie bei der Auswahl sonst noch achten sollten, steht ausführlich im Ratgeber den richtigen Webdesigner finden. Für Betriebe aus der Region bin ich als Webdesigner in Dresden persönlich erreichbar, ohne Ticketsystem und ohne Warteschleife.

Was Ihre Seite nach dem Wechsel laufend kostet, habe ich getrennt aufgeschlüsselt, nämlich im Ratgeber zu den Kosten für die Webseiten-Wartung.

Erst einsammeln, dann kündigen

Ein Wechsel scheitert selten an der Technik. Er scheitert daran, dass jemand kündigt, bevor er weiß, was ihm eigentlich gehört. Drehen Sie die Reihenfolge um, und aus einem monatelangen Hin und Her wird ein Vorgang von ein paar Tagen.

Wenn Sie gerade merken, dass Sie auf keinen einzigen Zugang selbst kommen: Das ist ärgerlich, aber lösbar. Schreiben Sie die Liste ab, fordern Sie die Punkte schriftlich an und geben Sie eine Frist. Und falls Sie jemanden brauchen, der den Umzug übernimmt und Ihre Seite danach sauber weiterführt, melden Sie sich gern bei mir.

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