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Recht und Geld

Wer haftet für Ihre Webseite: Sie oder Ihre Agentur?

Dirk Meißner Dirk Meißner 6 Min. Lesezeit
Handwerker sitzt mit einem geöffneten Brief am Schreibtisch und schaut nachdenklich auf seinen Laptop.

Stellen Sie sich einen Tischlermeister aus der Gegend vor. Montagmorgen, zwischen Kaffee und erstem Kundentermin, liegt ein Brief im Kasten. Eine Abmahnung. Auf seiner Webseite lädt eine Schriftart direkt von Google, ohne Einwilligung der Besucher. Datenschutzverstoß, steht da, plus Forderung. Sein erster Gedanke: Das war doch die Agentur. Er ruft an. Am anderen Ende ein freundliches, aber bestimmtes: Tut mir leid, die Seite haben wir erstellt, aber dafür sind wir nicht zuständig. Das ist nicht mein Problem. Jetzt steht er da, mit dem Brief in der Hand und der Frage: Wer haftet hier eigentlich? Genau die Frage höre ich oft, und die Antwort überrascht viele.

Haftung der Webseite: Wer steht nach außen gerade?

Die klare Antwort vorweg: Nach außen haftet der Betreiber der Seite. Also der Unternehmer, dessen Name im Impressum steht. Kurz gesagt: Wer im Impressum steht, haftet. Das gilt auch dann, wenn eine Agentur oder ein Webdesigner die Seite komplett erstellt hat.

Für viele fühlt sich das falsch an. Sie haben die Arbeit doch bezahlt, also soll die Agentur auch geradestehen. So funktioniert es rechtlich aber nicht. Gegenüber dem Abmahner, der Behörde oder einem Wettbewerber sind Sie als Inhaber der Ansprechpartner. Ein fehlerhaftes Impressum, eine lückenhafte Datenschutzerklärung, ein Bild ohne Lizenz: Im ersten Schritt landet die Forderung bei Ihnen.

Wer haftet für die Webseite?

Der Mythos

  • Die Agentur hat die Seite erstellt
  • Also haftet die Agentur
  • Mich trifft keine Schuld

Die Rechtslage

  • Nach außen haftet der Betreiber
  • Wer im Impressum steht, steht gerade
  • Die Agentur haftet nur intern Ihnen gegenüber

Das heißt nicht, dass die Agentur fein raus ist. Es heißt nur: Der erste Brief kommt zu Ihnen. Was danach passiert, ist eine zweite Frage.

Wann Ihr Webdesigner doch in der Pflicht ist

Die Agentur haftet sehr wohl, nur eben intern, gegenüber Ihnen. Wenn ich Ihnen eine technisch saubere, rechtssicher umsetzbare Seite zusage und dann einen handwerklichen Fehler einbaue, dann ist das ein Mangel. Und für Mängel stehe ich als Auftragnehmer gerade. Das nennt sich Werkvertrag und Mängelhaftung.

Das beste Beispiel sind die Google Fonts. Bindet ein Webdesigner Schriften dynamisch direkt von Google ein, wird bei jedem Seitenaufruf die IP-Adresse des Besuchers an Google in die USA gesendet, ohne Einwilligung. Das ist ein DSGVO-Verstoß. Seit 2022 läuft deswegen eine regelrechte Abmahnwelle. Nach außen haften Sie, weil es Ihre Seite ist. Aber im Innenverhältnis kann ich als Webdesigner dafür haftbar sein, weil ich den Fehler gebaut habe und die saubere Umsetzung mein Job war.

Genau deshalb sage ich meinen Kunden offen: Nach außen haften am Ende Sie, und deshalb sorge ich dafür, dass es gar nicht erst so weit kommt. Wichtig ist, sauber zu trennen, wer wofür zuständig ist.

Wer ist zuständig?

Verantwortung für die Webseite
InhaberWebdesigner
Technik und Umsetzung nein ja
Impressum und Datenschutztexte liefern ja nein
Haftung nach außen bei Abmahnung ja nein
Bildlizenzen und Personenfotos ja nein
Inhalte nach der Abnahme ja nein
Rechtssichere technische Umsetzung nein ja

Ein Punkt noch dazu: Was Sie nach der Abnahme selbst auf die Seite stellen, etwa ein neues Foto im Mitarbeiterbereich oder einen Text mit fremdem Logo, dafür hafte ich nicht. Ab da liegt der Inhalt in Ihrer Hand.

Die häufigsten Stolperfallen vor dem Livegang

Die meisten Abmahnungen entstehen nicht durch böse Absicht, sondern durch ein paar typische Irrtümer. Ein Bild aus der Google-Suche ist nicht frei, denn Bilder sind so gut wie immer urheberrechtlich geschützt. Fremde Fotos und Stockbilder dürfen Sie nur mit gültiger Lizenz nutzen, selbst ein Screenshot von Google Maps kann abgemahnt werden. Was Sie im Internet finden, dürfen Sie nicht einfach nehmen: Gefunden heißt nicht erlaubt. Der Datenschutz ist nicht allein Sache des Webdesigners, denn Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist der Betreiber, also Sie. Und wer auf einem Foto erkennbar ist, muss einverstanden sein, vom Mitarbeiter bis zum Kunden auf dem Baustellenfoto. Das nennt sich Recht am eigenen Bild.

Stolperfallen vor dem Livegang
  • Habe ich die Rechte oder eine gültige Lizenz an allen Fotos?
  • Sind alle erkennbaren Personen mit dem Foto einverstanden?
  • Ist das Impressum vollständig und korrekt?
  • Lädt die Seite Google Fonts lokal, also datenschutzkonform?
  • Sind Google Maps und YouTube erst nach Einwilligung aktiv?
  • Passt die Datenschutzerklärung zur tatsächlichen Technik?

Was wir im Erstgespräch klären

Damit aus diesen Stolperfallen kein Problem wird, gehe ich sie am liebsten ganz am Anfang durch. Habe ich die Rechte an allen Fotos und Grafiken? Sind alle abgebildeten Personen einverstanden? Ist das Impressum vollständig, und wer liefert die Datenschutzerklärung? Laden Schriften, Karten und Videos datenschutzkonform? Diese vier Fragen klären die meisten Risiken, bevor überhaupt eine Zeile programmiert ist.

Genauso wichtig ist, schriftlich festzuhalten, wer was verantwortet. Wer liefert die Rechtstexte für Impressum und Datenschutz? Wer steht für die Bildlizenzen gerade? Wenn das im Angebot oder im Vertrag klar geregelt ist, gibt es später keine Diskussion am Telefon wie die zu Beginn.

Und noch eine Sache, die gern vergessen wird: Einmal rechtssicher heißt nicht für immer rechtssicher. Die Rechtslage ändert sich, neue Urteile kommen, Pflichtangaben werden ergänzt. Eine Seite, die 2024 sauber war, kann 2026 eine Lücke haben. Deshalb gehört die rechtliche Pflege genauso dazu wie die technische. Was ich bei Technik, Umsetzung und laufender Pflege für Sie übernehme, sehen Sie in meiner Leistungsübersicht.

Achtung

Dieser Beitrag ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Bei einer konkreten Abmahnung oder im Zweifel wenden Sie sich an einen Anwalt für IT- oder Medienrecht.

Worauf es am Ende ankommt

Nach außen stehen am Ende Sie gerade, weil Ihr Name im Impressum steht. Genau deshalb ist es meine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst so weit kommt. Technik und Umsetzung sind mein Job, die Inhalte und Rechte an Ihren Fotos liegen bei Ihnen. Auf die Stolperfallen weise ich Sie aktiv hin, bevor die Seite online geht.

Dieser Beitrag ordnet die Lage ein, er ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn Sie schon eine Abmahnung im Briefkasten haben oder unsicher sind, sprechen Sie mit einem Anwalt für IT- oder Medienrecht. Lieber einmal kurz nachfragen als später teuer lernen.

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